Feuerwehrdienste in Zeiten der Coronakrise

Nachdem nun Sportvereine und andere Gruppen wieder üben dürfen, warteten die Feuerwehren sehnsüchtig darauf, wieder ihren Übungsdienst durchführen zu dürfen. Dies ist nun wieder in Kleingruppen á 10 Personen erlaubt. Die Einsatzabteilung wurde, unter Berücksichtigung der Familienzugehörigkeit und Arbeitgeber, in drei Gruppen aufgeteilt. In diesen Gruppen werden nun, bis zum zurückkehren zur Normalität, nur Dinge geübt die für den Einsatzdienst zwingend notwendig sind. Dazu gehören die Fahrzeug- und Gerätebedienung und Einsatztaktik. Natürlich wird hier verstärkt auf die Einhaltung der aktuell geltenden Hygenebestimmungen geachtet. 

Bei Einsätzen kann natürlich die begrenzte Anzahl der anwesenden Einsatzkräfte nicht eingehalten werden. Deshalb wird darauf geachtet, dass nicht jeder Sitzplatz im Feuerwehrauto besetzt wird. Deshalb kann es auch einmal vorkommen, dass zu einem vermeintlich kleinen Einsatz mehr Feuerwehrfahrzeuge als üblich anfahren. Schon am Eingang zur Umkleidekabine herrscht Mundschutzpflicht. Vor dem Umziehen muss jeder Feuerwehrkamerad einen Mund-Nasen-Schutz anlegen. Dieser wird auch während dem Einsatz getragen, da häufig der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.

Der Grund für die Zurückhaltung der Feuerwehr bezüglich der Durchführung von Übungsdiensten ist die Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft.
Sollte ein Kamerad, der angenommen bei einer Gesamtprobe anwesend war, positiv auf „Covid-19“ getestet werden, so müsste im schlimmsten Fall die ganze Einsatzabteilung vom aktiven Dienst in die Quarantäne wechseln. Dies würde bedeuten, dass eine ganze Orts-/Stadtfeuerwehr nicht mehr einsatzbereit wäre.

Zwei Kameraden beim Üben von Knoten unter Einhaltung der Hygienevorschriften